Ein Urteilsspruch

Grace R. war seit sechs Monaten in Behandlung. Sie und ihr Ehemann Jack waren kurz davor, sich zu trennen. Sie hatte sich auf eine maladaptive Weise mit dieser Situation beschäftigt. Jedes Mal, wenn sich die Lage zuspitzte, drohte sie mit Selbstmord. Ihre selbstzerstörerischen Drohungen konnten ihn davon abhalten, die Tür zur Versöhnung zu schließen. Obwohl ich auf die kontraproduktive Natur ihres Verhaltens hingewiesen habe, ging die Situation weiter.

Ihre Argumente häuften sich ebenso wie ihre Drohungen. Als ich eine gemeinsame Sitzung vorschlug – zu der wir uns zu dritt trafen -, lehnte ihr Ehemann ab. Es gab einfach keine Möglichkeit, ihr mit Antidepressiva zu vertrauen. Meine Möglichkeiten waren begrenzt.

Ich beurteilte Graces Selbstmordpotenzial. Wenn ihr Mann ging, hatte sie keine Familie in der Nähe; Sie lebten in einem anderen Staat. Ihre Arbeit würde es ihr erlauben, die Rechnungen nur marginal zu bezahlen. Sie hatte über eine bestimmte Methode nachgedacht, um ihr Leben zu beenden: Sie würde die Fenster und Türen der Wohnung einkleben und die Gasdüsen des Ofens einschalten. Sie phantasierte über die Reue ihres Mannes, wenn sie ihr Leben beendete. Sie wusste, dass ihre Drohungen ihren Mann daran gehindert hatten, zu gehen – bis jetzt.

Bei der nächsten geplanten Sitzung war sie verzweifelt. Jack war gegangen und sagte, er sei nicht sicher, ob er zurückkommen würde. Es kam mir in den Sinn, dass auch er posieren könnte, um sich einen Vorteil in diesem bösartigen Turnier zu verschaffen.

Grace drohte, ihren Selbstmordplan zu erlassen, als sie nach Hause kam. Alarmiert bewertete ich erneut ihr Selbstzerstörungspotential. Es schien klar: Ich konnte Grace nicht trauen, das Büro zu verlassen. Selbst eine selbstmörderische Geste könnte unbeabsichtigt erfolgreich sein.

Ich sagte Grace, das Wichtigste sei, sie vor ihren eigenen Impulsen zu bewahren.

"Ich würde es nicht wirklich tun", sagte sie mit einem Halblächeln.

"Aber Jack hat dich noch nie verlassen. Diesmal ist es anders. Du musst ins Krankenhaus gehen. "

"Ich gehe nicht."

"Ich kann kein Risiko eingehen, wenn du etwas für dich tust."

"Du kennst mich besser als das …"

Ja, mir war klar, dass sie mich in die phantasierte Rolle ihres Mannes ziehen würde. Aber mein Urteil war, dass sie in einer vorübergehenden Geistesverfassung etwas mit dauerhaften Konsequenzen tun könnte. Ich konnte diese Chance einfach nicht eingehen.

"Du musst ins Krankenhaus gehen", sagte ich.

Sie lehnte ab und ging zur Tür.

Ich blockierte ihren Weg, nahm mein Handy heraus und wählte den Notruf.

Sie wurde zunehmend aufgeregt; Ich stampfte im Sprechzimmer herum und weinte und fluchte mich vehement an.

Ein Krankenwagen kam bald an. Wir saßen im hinteren Abteil mit einem Begleiter.

"Sie verletzen meine Bürgerrechte", schrie sie durch ihre Tränen.

"Nicht, wenn du so aufgebracht und deprimiert bist, dass du dich umbringen kannst."

Sie wurde in der Notaufnahme gesehen und in die Psychiatrie eingeliefert.

Als ich sie am nächsten Tag besuchte, lächelte sie schwach und sagte: "Danke."

Zwei Wochen später wurde sie auf Medikamente entlassen. In den nächsten Monaten begann sie, sich ohne Jack auf das Leben einzustellen.

Ein Urteilsspruch ist immer offen für Fragen. Aber wie das alte Klischee lautet: Besser als Nachsicht.