Vergewaltigung und psychiatrische Verpflichtung

Ich wurde von einem Psychologen mit fünfzehnjähriger Erfahrung, der sexuell gewalttätige Raubtiere untersucht, drei interessante Fragen gestellt. Sie hat oft ausgesagt – sowohl für die Anklage als auch für die Verteidigung in den Anhörungen, die die Legitimität der unfreiwilligen psychiatrischen Verpflichtung nach SVP-Statuten bestimmen.

Sie beginnt: "Ich habe Ihre laufenden Artikel / Blogs über den Missbrauch von" Paraphilia NOS, nonconsent "in rechtlichen Einstellungen und die Torheit ihrer möglichen Aufnahme in DSM-V verfolgt. Ich schätze den Kampf, den Sie führen, um die DSM davon abzuhalten, eine Waffe in der gegenwärtigen Hysterie und Hexenjagd zu sein.

Meine Fragen sind:
1) Wenn Paraphilie NOS keine notwendige oder geeignete qualifizierende Diagnose ist, welche sind? Natürlich wird diese Frage vor Gericht heftig diskutiert werden und ich möchte Sie nicht in dieser Angelegenheit auf den Plan stellen, aber vielleicht haben Sie einige Gedanken, die Sie gerne teilen, die über das hinausgehen, was Sie bisher geschrieben haben. Ich würde gerne mehr über Ihren Denkprozess erfahren. Ist damit die Tür zu einer psychischen Störung geöffnet oder sind nur begrenzte Diagnosen akzeptabel?

2) Zweitens, wie denkst du über die Verwendung der Diagnose Persönlichkeitsstörung NOS, gefolgt von einer Liste von Merkmalen. Dies ist oft Teil der Begründung für Engagement in SVP-Bewertungen. Ist das eine angemessene diagnostische Praxis?

3) Was halten Sie von den verfügbaren versicherungsmathematischen Methoden zur Quantifizierung zukünftiger sexueller Gefährlichkeit?

Meine Antworten sind:
1) Welche Diagnosen im SVP-Engagement berücksichtigt werden, ist eine rechtliche, nicht psychiatrische Frage – eine, die dringend vor Gericht entschieden werden muss, nicht durch die Evaluatoren. Eines scheint klar zu sein: Es gibt keinen Grund, die SVP-Diagnosen nur auf die Paraphilien zu beschränken. Ich habe Fälle untersucht, in denen Schizophrenie, affektive Störungen, Substanzabhängigkeit, mentale Retardierung und antisoziale Persönlichkeit aus psychiatrischer Sicht als offensichtliche prädisponierende Faktoren gelten. Es muss vor Gerichten geprüft werden, die auch rechtlich qualifiziert sind. Eine antisoziale Persönlichkeitsstörung würde wegen ihrer Häufigkeit bei Vergewaltigern die größten Probleme schaffen – aber ich würde die Gerichte wiederum entscheiden lassen.

Zusammenfassend möchte ich die Evaluatoren dazu ermutigen, zu ermitteln, welche anwendbaren psychischen Störungen für eine Vergewaltigung prädisponieren, und dann die Frage zu hinterfragen, welche rechtlich für die Gerichte geeignet sind. Gleichermaßen würde ich die Bewerter davon abhalten, die forensisch unangemessene Diagnose "Paraphilia NOS" sowohl in ihrer Nicht-Zustimmungs-Form als auch in ihrer hebephilen Form zu verwenden. Mein Einwand bezieht sich auf jeden Missbrauch psychiatrischer Diagnosen – insbesondere aber auf Folgeverfahren und auf eine Weise, die die Verfassung, die Bürgerrechte und die Integrität unseres Bereichs kompromittiert.

2) Ich denke, Persönlichkeits-NOS ist eine inhärent unzuverlässige Diagnose, die in Gerichtsverfahren ungeeignet und bedeutungslos ist. Es sollte nur für klinische, nicht für forensische Zwecke verwendet werden.

3) Die Vorhersage zukünftiger Risiken ist inhärent fehlbar – sei es für Erdbeben oder Wirbelstürme oder kriminelle Rückfälle. Die derzeit verwendeten aktuariellen Methoden sind in ihrer Pseudogenauigkeit irreführend; verschiedene Antworten geben, je nach den verwendeten Methoden und Proben; und sind schwer auf den Einzelfall anzuwenden. Vorhersage ist immer noch nicht mehr als eine ungenaue Kunst, schon gar keine präzise Wissenschaft. Versicherungsmathematische Methoden helfen, müssen aber mit Vorsicht genommen werden.

Fazit: SVP-Evaluationen sollten mit größerer diagnostischer Genauigkeit durchgeführt und mit vorausschauender Bescheidenheit angeboten werden.